CanG | FAQ

FAQ: Neues Cannabisgesetz

Was beinhaltet das neue Cannabisgesetz? Das Gesetz ermöglicht Erwachsenen den privaten und gemeinschaftlichen Eigenanbau von Cannabis.

Wer ist zum Anbau und Konsum von Cannabis berechtigt? Erwachsene ab 18 Jahren dürfen bis zu drei Cannabis-Pflanzen für den Eigenbedarf anbauen und konsumieren. Die Mitgliedschaft in Anbauvereinigungen ist auf Erwachsene beschränkt, wobei eine Person nur Mitglied in einer Vereinigung sein darf.

Wie sind die Anbauvereinigungen geregelt? Anbauvereinigungen müssen strenge Regeln bezüglich der Mitgliedschaft befolgen, wie Altersbegrenzungen und eine maximale Mitgliederzahl von 500. Der Anbau erfordert zudem eine behördliche Lizenz und muss unter staatlicher Kontrolle stehen.

Welche Schutzmaßnahmen gibt es für Jugendliche? Das Gesetz verbietet Jugendlichen unter 18 Jahren den Besitz und den Zugang zu Cannabis. Zusätzliche Schutzmaßnahmen umfassen THC-Gehaltsbegrenzungen und verpflichtende Präventionsprogramme für minderjährige Konsumenten.

Was geschieht mit laufenden Strafverfahren nach der Legalisierung? Laufende Verfahren, die sich auf Handlungen beziehen, die unter das neue Gesetz fallen, werden eingestellt. Bestehende Verurteilungen können auf Antrag gelöscht werden.